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LG Hamburg, 06.02.2008 - 332 T 11/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Offenbarungsversicherung: Auskunftsverweigerung wegen Gefahr der Strafverfolgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 21.12.2007 - 29c M 948/07
- LG Hamburg, 06.02.2008 - 332 T 11/08
- BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2008 - 332 T 11/08
Das gilt mit der Einschränkung, dass die so gewonnenen Informationen einem strafprozessualen Verwertungsrecht unterliegen (BVerfGE 56, 37, 51; BGH NJW 1991, 2844, 2845). - BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2008 - 332 T 11/08
Das gilt mit der Einschränkung, dass die so gewonnenen Informationen einem strafprozessualen Verwertungsrecht unterliegen (BVerfGE 56, 37, 51; BGH NJW 1991, 2844, 2845).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15
Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit …
Der Gesetzgeber ist befugt, die Belange der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen und sich für eine Auskunftspflicht ohne die Normierung eines Aussageverweigerungsrechts zu entscheiden (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 06.02.2008 - 332 T 11/08 -, juris unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 19.03.1991 a.a.O.).